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   VGH Bayern, 07.11.2013 - 2 ZB 12.1742   

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VGH Bayern, 07.11.2013 - 2 ZB 12.1742 (https://dejure.org/2013,33837)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2013 - 2 ZB 12.1742 (https://dejure.org/2013,33837)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2013 - 2 ZB 12.1742 (https://dejure.org/2013,33837)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorbescheid; Ortsteil; Erschließung; Miteigentum; Rücksichtnahme; Immissionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2013 - 2 ZB 12.1742
    Es habe sich darauf beschränkt, ein extremes Beispiel für die Ablehnung einer organischen Siedlungsstruktur aus einem älteren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (vom 6. November 1968 - IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22) zu zitieren.
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2013 - 2 ZB 12.1742
    Soweit es um die Erteilung der späteren Baugenehmigung geht, ist Ziffer 7.4 Abs. 2 TA-Lärm mit Bezugnahme auf eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV einschlägig (vgl. BVerwG v. 29.8.2007 - 4 C 2/07 - juris).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2013 - 2 ZB 12.1742
    Aus dem Begriff der Siedlungsstruktur ist weiter allgemein zu verlangen, dass die Gebäude des betreffenden Bebauungskomplexes grundsätzlich zum regelmäßigen Aufenthalt für Menschen geeignet sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.2.1984 - 4 C 55.81 - NJW 1984, 1546).
  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2013 - 2 ZB 12.1742
    Damit kommt es nicht darauf an, ob sich auf dem Gelände auch noch bauliche Anlagen wie Container befinden, die nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (vgl. BVerwG, B.v. 2.8.2001 - 4 B 26/01 - BauR 2002, 277).
  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 2 N 11.1758

    Normenkontrollverfahren - Ausschluss sonstiger Wohngebäude in einem Dorfgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2013 - 2 ZB 12.1742
    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch für die Definition der Ortsteileigenschaft maßgebend, seitdem ständige bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung und wird der obergerichtlichen Rechtsprechung zugrunde gelegt (in der Rechtsprechung des Senats zuletzt U.v. 18.4.2013 - 2 N 11.1758 - juris).
  • VGH Bayern, 23.08.2010 - 2 ZB 10.1216

    Nachbarklage; Zulassungsantrag; Notleitungsrecht; Abstandsflächen;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2013 - 2 ZB 12.1742
    199/1 nur über das im Miteigentum der Grundstückseigentümer stehende Flurstück Nr. 199/6 erreichbar ist und der Beklagten keine dinglichen privatrechtlichen Sicherungen für ein Geh- und Fahrtrecht bekannt sind, schließt dies eine ordnungsgemäße Erschließung nicht aus (vgl. zur Erschließung über Miteigentumsflächen auch BayVGH, B.v. 23.8.2010 - 2 ZB 10.1216 - juris).
  • VGH Bayern, 07.05.2012 - 1 ZB 10.2267

    Ortsteil; Wohnhaus im Außenbereich; Flächennutzungsplan; Zusicherung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2013 - 2 ZB 12.1742
    Im Übrigen hat die Klägerin zu Recht darauf hingewiesen, dass die von der Beklagten für ihre Rechtsmeinung zitierte Entscheidung des ersten Senats (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2012 - 1 ZB 10.2267 - juris) nicht ein Gewerbegebiet in einer Größe von mehr als 20 ha betrifft, sondern einen kleinen Weiler mit wenigen verstreuten Gebäuden.
  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398

    Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und

    In diesem Fall kann die Sicherung der dauerhaften Erschließung auch ohne Baulast oder privatrechtliche Grunddienstbarkeit etwa dadurch erfolgen, dass eine Miteigentümervereinbarung geschlossen wurde, die ggf. neben Nutzungsregelungen auch einen gem. § 1010 BGB im Grundbuch eingetragenen unbefristeten Ausschluss des Rechts enthält, die Aufhebung der Gemeinschaft ohne wichtigen Grund zu verlangen, § 749 Abs. 2 BGB (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 2 ZB 12.1742 - juris Rn. 9 ff.).
  • VG München, 30.10.2023 - M 8 SN 23.4872

    Nachbareilantrag, Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme (verneint),

    Hierbei reicht grundsätzlich die Erschließung aus, die der jeweilige Innenbereich aufweist (BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 2 ZB 12.1742 - juris R. 7; vgl. auch: VG München, B.v. 5.7.2018 - M 9 SN 18.1433 - BeckRS 2018, 14320 Rn. 23 m.w.N., wonach hinreichend der Anschluss des Grundstücks an das öffentliche Straßennetz sein soll, a.A. OVG RhPf, B.v. 20.10.2015 - 8 A 10833/15.OVG - Ls 1 und juris Rn 9 m.w.N., wonach nicht allein die Zugänglichkeit des Baugrundstücks, sondern die des geplanten Gebäudes ausschlaggebend ist).
  • VG München, 23.07.2018 - M 1 K 17.5874

    Zu den Voraussetzungen für eine Beiladung des Nachbarn

    Voraussetzung für die notwendige Beiladung wäre, dass der Beiladungsinteressent am vorliegenden Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, dass die Entscheidung ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann (vgl. BVerwG, B.v. 29.7.2013 - 4 C 1/13 - juris Rn. 7; U.v. 19.1.1984 - 3 C 88.82 - juris; B.v. 9.1.1999 - 11 C 8.97 - NVwZ 1999, 296 - juris; BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 2 ZB 12.1742 - juris Rn. 17), oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (vgl. BVerwG, B.v. 12.8.1981 - 7 B 195.80).

    Denn dazu müsste die von den Klägern begehrte Sachentscheidung unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Beiladungsinteressenten gestalten, bestätigen, feststellen, verändern oder aufheben (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 2 ZB 12.1742 - juris Rn. 17; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 65 Rn. 16).

  • VG München, 17.07.2023 - M 8 K 21.4359

    Ablehnung der Beiladung eines bestandskräftig Duldungspflichtigen

    Voraussetzung für die notwendige Beiladung wäre, dass die Beizuladende am vorliegenden Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, dass die Entscheidung ihr gegenüber nur einheitlich ergehen kann (vgl. BVerwG, B.v. 29.7.2013 - 4 C 1/13 - juris Rn. 7; U.v. 19.1.1984 - 3 C 88.82 - juris; B.v. 9.1.1999 - 11 C 8.97 - NVwZ 1999, 296 - juris; BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 2 ZB 12.1742 - juris Rn. 17).

    Das ist der Fall, wenn die von den Klägern begehrte Sachentscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestaltet, bestätigt, feststellt, verändert oder aufhebt (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 2 ZB 12.1742 - juris Rn. 17; Hoppe, in Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 16. Auflage 2022, § 65 Rn. 14 m.w.N.).

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